Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung – diese Begriffe werden häufig für ein und den selben Zweck genutzt. Doch kaum jemand hat sich Gedanken über den Unterschied zwischen der Berufs- undErwerbsunfähigkeit gemacht.
Berufsunfähigkeit
Was ist Berufsunfähigkeit? Besser verständlich wird es wenn wir fragen, wer eigentlich berufsunfähig ist?
Dies ist derjenige, der aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann. Nehmen wir dazu als Beispiel den Dachdecker: Dieser kann aufgrund seiner Rückenerkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben. Somit ist er berufsunfähig. In solch einem Fall werden Teile des Entgelts durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die jeweiligen Vertragsbedingungen erfüllt sind, die erforderlichen Atteste vorliegen, etc.
Die Berufsunfähigkeit ist jedoch nicht gleich auch die Erwerbsunfähigkeit. Der Dachdecker könnte ja beispielsweise trotz seiner Rückenprobleme noch eine beratende Tätigkeit ausüben - zu Hause direkt aus dem Bett sogar.
Das solltest du wissen: Vor 1961 musste man sich über den Unterschied keine Gedanken machen. Denn damals erhielt man mit der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch auch einen Berufsunfähigkeitsschutz. Wer jedoch ab 1961 geboren ist, wird bei einer Berufsunfähigkeit keinerlei Entschädigung durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten.
Erwerbsunfähigkeit
Die Erwerbsunfähig greift weiter als die Berufsunfähigkeit. Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann eine Person gar nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen. Im Allgemeinen wird jedoch die Erwerbsunfähigkeit jedoch einfach wörtlich als Unfähigkeit zur Ausübung des Berufs genutzt.
Zu unterscheiden ist außerdem die Wortwahl der jeweiligen Gesellschaften. Die private Versicherung bietet neben der Absicherung der Berufsunfähigkeit ebenfalls oft einen Erwerbsunfähigkeitsschutz an. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Begriffe Erwerbsminderung und und eingeschränkte Erwerbsfähigkeit verwendet.
Erwerbsminderung
Im Falle einer Erwerbsminderung oder einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit werden die Leistungen durch die gesetzliche Rentenversicherung erbracht. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Versicherte die Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Wichtig zu wissen: Die meisten Menschen aus der heutigen Zeit haben aufgrund der Reform keinen Schutz mehr für die Berufsunfähigkeit, wenn nur die gesetzliche Rentenversicherung genutzt wird. Aus diesem Grund sollte sich jeder Arbeitnehmer dringend mit einer Möglichkeit zur Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit vertraut machen.
Kontaktiere uns gerne, wenn du dazu noch Fragen hast oder etwas wissen möchtest. Wir helfen dir und zeigen dir, wie du dich privat absichern kannst.